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Bundestag verabschiedet das sog. Geschäftsgeheimnisgesetz - kurz GeschGehG

Der Bundestag hat am 21.03.2019 das sog. Geschäftsgeheimnisgesetz, kurzGeschGehG, verabschiedet.

Das neue Gesetz basiert auf einer entsprechenden EU-Richtlinie, deren Umsetzungsfrist bereits 2018 eigentlich abgelaufen ist. Dies wird vermutlich noch in 2019 in Kraft treten. Jedes Unternehmen sollte sich daher mit den Anforderungen vertraut machen. Dabei schafft das neue Gesetz einen rechtlichen Schutz vor der rechtswidrigen Erlangung, der rechtswidrigen Nutzung und der rechtswidrigen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.

Besonders interessant ist: will der Inhaber einer Information den Schutzbereich des neuen Gesetzes in Anspruch nehmen, muss es sich bei dem Geheimnis um eine Information handeln, die einen wirtschaftlichen Wert hat und durch den rechtmäßigen Inhaber durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sein.

Der letzte Satz ist dabei maßgeblich, denn der Inhaber muss also zukünftig tätig werden und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen.


Meinung von SECIANUS: Mit einem ausgestaltetem und aktiv betriebenen Informationssicherheitsmanagement-System kann erreicht werden, dass schützenswerte Informationen und zu ergreifende Maßnahmen identifiziert und so angemessen geschützt werden können.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.dr-bahr.com/infos/rechts-faq/das-geschaeftsgeheimnisgesetz.html


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